
Führerscheinklasse A2 Mindestalter 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer (Jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren) Das darfst Du fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leergewicht) 0,2 kW / kg nicht übersteigt. Das bedeutet bei 35 kW, ein mindest Leergewicht von 170 kg. Bei Erweiterung (Vorbesitz A1) nach 2 Jahren, oder 1B aus A2, nur praktische Prüfungsvorbereitung und Praxisprüfung. Sowie bei alter Klasse 3 vor dem 01.04.1980. Du benötigst für Deine Anmeldung:
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
Einschluss:
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