
Führerscheinklasse B96 Mindestalter 18 Jahre ⁄ Begleitendes Fahren ab 17 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer (Jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren) Das darfst Du fahren: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (max 3500 kg 2G) und einem Anhänger (größer 750 2G), wobei die 2G der Kombination maximal 4250 kg 2G betragen darf. Du benötigst für Deine Anmeldung:
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
Keine Prüfung für Theorie und Praxis erforderlich! Nach Abschluss der Ausbildung erhalt einer Bescheinigung von der Fahrschule. Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich. |