Führerscheinklasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer (Jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren)
Das darfst Du fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt (mindest Leergewicht 110 kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm¹ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (20,5 PS) .
Dein Fahrschulmotorrad:

Du benötigst für Deine Anmeldung:
- Passbild (Biometrisch)
- Personalausweis
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- aktueller Sehtest (max. 2 Jahre alt)
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
- 12 Theorieunterrichte (90 Min.) im Grundstoff
- 4 Theorieunterrichte (90 Min.) im Zusatzstoff
- Praxis Grundausbildung (Anzahl der Fahrstunden variiert nach können)
- 5 Stunden (45 Min) Überland
- 4 Stunden (45 Min) Autobahn
- 3 Stunden (45 Min) Dämmerung und Dunkelheit
- Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
- Stop and Go
- schneller Slalom
- langsamer Slalom
- Gefahrbremsung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen mit Abbremsen
- Slalom mit Schrittgeschwindigkeit
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Kreisfahrt
Einschluss:
Schlüsselzahl B196 / A1:
- Die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl B196 kann erteilt werden für LKR mit 125 ccm, 11 kW Leistung und einem Verhältnis / Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW / kg.
- 4 theoretische und 10 praktische Schulungseinheiten in der Fahrschule nötig, jedoch keine Prüfung.
- Mind. Alter 25 Jahre, Vorbesitz der Klasse B seit 5 Jahren erforderlich.
- Kein ausbildungsfreier Aufstieg zur Klasse A2 möglich.