KLASSE AM
… sicher zum Führerschein!
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Führerscheinklasse AM
Mindestalter 15 Jahre (Hessen)
Keine Befristung der Besitzdauer (jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren)
Das darfst du fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Dein Fahrschulmotorrad:
Als Kleinkrafträder gelten auch:
Du benötigst für deine Anmeldung:
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
Einschluss: