Führerscheinklasse AM
Mindestalter 15 Jahre (Hessen)
Keine Befristung der Besitzdauer (jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren)
Das darfst du fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Dein Fahrschulmotorrad:

Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bbH von max. 50 km⁄h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Du benötigst für deine Anmeldung:
- Passbild (biometrisch)
- Personalausweis
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- aktueller Sehtest (max. 2 Jahre alt)
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
- 12 Theorieunterrichte (a 90 Min.) im Grundstoff
- 2 Theorieunterrichte (a 90 Min.) im Zusatzstoff
- Praxis Grundausbildung (Anzahl der Fahrstunden variieren nach können)
- Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
- Stop and Go
- Langsamer Slalom
- Gefahrbremsung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Kreisfahrt
Einschluss: