Führerscheinklasse B
Mindestalter 18 Jahre ⁄ Begleitendes Fahren ab 17 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer (Jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren)
Das darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse A, A1 und A2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern a.) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b.) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Dein Fahrschulauto:
Du benötigst für deine Anmeldung:
- Passbild (Biometrisch)
- Personalausweis
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- aktueller Sehtest (max. 2 Jahre alt)
- bei Begleitendem Fahren: Kopie der/des Führerscheins der Begleitperson(en)
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
- 12 Theorieunterrichte (a 90 Min.) im Grundstoff
- 2 Theorieunterrichte (a 90 Min.) im Zusatzstoff
- Praxis Grundausbildung (Anzahl der Fahrstunden variiert nach können)
- 5 Stunden (a 45 Min) Überland
- 4 Stunden (a 45 Min) Autobahn
- 3 Stunden (a 45 Min) Dämmerung und Dunkelheit
- Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
- Parken seitlich
- Parken quer
- Gefahrbremsung
- Rückwärts rechts um die Ecke fahren
- Umkehren
Einschluss:
Automatik:
- SZ/78 Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Mit der Fahrerlaubnis dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.
- SZ/197Ausbildung erfolgt mit mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und anschließend eine Kurzprüfung von 15 Minuten zur Überprüfung der Schaltkompetenz in der Fahrschule.Die weitere Ausbildung und Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug. Mit der Fahrerlaubnis dürfen dann sowohl Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden.