Führerscheinklasse BE
Mindestalter 18 Jahre ⁄ Begleitendes Fahren ab 17 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer (Jedoch tausch des Kartenführerscheins nach 15 Jahren)
Erwerb: Vorbesitzklasse B
Das darfst du fahren:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (max 3500 kg) und einem Anhänger bez. Sattelanhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Das bedeutet Anhänger, dessen zGM größer ist als 750 kg aber nicht größer als 3500 kg. Kombination max 7000kg.
Dein Fahrschulanhänger:
Du benötigst für deine Anmeldung:
- Passbild (Biometrisch)
- Personalausweis
- Aktueller Sehtest (max. 2 Jahre alt)
- Bei Begleitendem Fahren: Kopie der⁄des Führerscheins der Begleitperson(en)
Vorgeschrieben Mindestausbildung:
- Nur Praxis-Ausbildung (keine Theorie Ausbildung erforderlich)
- Grundausbildung und Grundaufgaben (Anzahl der Fahrstunden variiert nach können)
- 3 Stunden (a 45 Min) Überland
- 1 Stunden (a 45 Min) Autobahn
- 1 Stunden (a 45 Min) Dämmerung und Dunkelheit
Für die Prüfung müssen folgende Grundfahraufgaben beherrscht werden:
- Nur Praxis-Prüfung (keine Theorie Prüfung erforderlich)
- Abfahrkontrolle
- Zug verbinden
- Zug trennen
- rückwärts links um die Ecke
Einschluss:
Schlüsselzahl B96
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Du darfst nach Abschluss eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (max. 3500 kg zGM) und einem Anhänger (größer 750 kg), wobei die zGM der Kombination maximal 4250 kg zGM betragen darf.
- Die Mindestausbildung verlangt eine Fahrerschulung, theoretische Schulung von 2,5 Stunden, praktischer Übungsstoff von 3,5 Stunden und eine fahrpraktische Übung von 1 Stunde.
- Keine Prüfung für Theorie und Praxis erforderlich! Nach Abschluss der Ausbildung erhältst du eine Bescheinigung von der Fahrschule. Eine Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich